Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenleistungen)

Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten (GKV)

Zu einer Vorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören folgende Leistungen. Diese Untersuchung ist nur alle 3 Jahre ab dem 35. Lebensjahr möglich.

Patienten, die sich für einen Hausarztvertrag entschieden haben, erhalten die Checkuntersuchung weiterhin alle 2 Jahre mit zusätzlichen Blutuntersuchungen und Durchführung eines EKG.

Hautkrebs-Screening

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle 2 Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsunter-suchung für Hautkrebs, die aus einer Inspektion des gesamten Körpers besteht.

Krebsvorsorge Mann

Ab einem Alter von 45 Jahren haben Männer jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane (Tastuntersuchung
Prostata).

Darmkrebs-Screening

Ab dem 50. Lebensjahr jährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf Blut im Stuhl. Ab dem 55. Lebensjahr bei Frauen bzw. ab dem 50. Lebensjahr bei Männern Durchführung von 2 Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder alternativ alle 2 Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl.